Bestellung mit Rezept - einfach, bequem und sicher!
Alle Bestellungen in Verbindung mit einem Rezept sind in Deutschland versandkostenfrei!
Senden Sie uns einfach Ihr Rezept per Post und wir schicken Ihnen Ihre Arzneimittel.
Freiumschläge erhalten Sie selbstverständlich gratis.
Freiumschlag anfordern
NEU: Einen Freiumschlag können Sie auch im Warenkorb ganz einfach mitbestellen!
Senden Sie Ihre Rezepte per Post an:

Postfach 1562
67205 Frankenthal
Deutschland
Sobald uns Ihre Rezepte im Original vorliegen, wird Ihre Bestellung bearbeitet und meist noch am selben Tag verschickt.
Sie erhalten per E-Mail eine Auftragsbestätigung direkt nach Eingang Ihrer Rezepte und eine Versandbestätigung mit Ihrer Sendungsnummer, sobald wir Ihre Bestellung verschicken.
Normalerweise wird Ihnen das Paket bereits am nächsten Tag durch DHL zugestellt.
Spar-Tipp: Bestellen Sie auch gleich Ihre rezeptfreien Arzneimittel mit - schriftlich oder online.
Wir fassen dann diesen Auftrag mit Ihrem Rezept zu einem Kombi-Auftrag zusammen und liefern die komplette Bestellung versandkostenfrei. Voraussetzung ist, Sie teilen uns immer mit, dass noch Rezepte geschickt werden.
Wichtig:
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Wir beliefern alle in Deutschland gültigen Kassen- und Privatrezepte.
Kontrollieren Sie bitte die Adresse auf Ihrem Rezept. Legen Sie gegebenenfalls eine Notiz mit der korrigierten oder einer abweichenden Lieferadresse bei.
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Prüfen Sie die Gültigkeit und Vollständigkeit Ihres Rezeptes und lassen Sie es bei Bedarf von Ihrem Arzt korrigieren.
Kassenrezepte sind 4 Wochen, Privatrezepte 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
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Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Befreiung mit.
Auf dem Rezept muss "Gebühr frei" angekreuzt sein.
Auf Nummer Sicher!
Unser
WechselwirkungsCheck unterstützt Sie bei der Überprüfung und sorgt für mehr Sicherheit.
TIPP: Legen Sie auch Ihre rezeptpflichtigen Medikamente in den Warenkorb und binden Sie diese in den WechselwirkungsCheck mit ein. Angemeldete Kunden können ihre Bestellungen der letzten 6 Monate einbeziehen.
Was Sie wissen sollten!
Aus Sicherheitsgründen versenden wir keine temperaturempfindliche Medikamente wie Insuline oder Impfstoffe und Betäubungsmittel. Nach Österreich liefern wir keine rezeptpflichtigen Arzneimittel.
Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel sind in Deutschland festgelegt. Sie dürfen nicht rabattiert werden und sind in allen Apotheken und Versandapotheken gleich. Dies gilt auch für alle Medikamente, die auf Privatrezept verordnet werden. Rezeptgebühren und Zuzahlungen dürfen nicht erlassen werden.
Sie erhalten für jede Bestellung eine Rechnung mit Aufstellung der geleisteten Zuzahlungen. Bei Kassenrezepten erhalten Sie zusätzlich eine auf den jeweiligen Patienten ausgestellte Quittung. Wir rechnen die Rezepte direkt mit dem Kostenträger ab. Privatpatienten erhalten die quittierten Rezepte zusammen mit einer beglaubigten Kopie zurück.
Viele Krankenkassen haben Rabattvereinbarungen mit den Herstellern getroffen. Daher müssen manche vom Arzt verordnete Arzneimittel durch wirkstoffgleiche Präparate ersetzt werden.
Nur wenn Ihr Arzt das Kästchen "aut idem" auf dem Rezept ankreuzt, dürfen wir das verordnete Medikament liefern.
Schicken Sie uns eine Kopie Ihres gültigen Befreiungsausweises, wenn Sie von der Rezeptgebühr freigestellt wurden. Auf dem Rezept muss "Gebühr frei" angekreuzt sein. Fehlen die Angaben, müssen wir Gebühren berechnen.
Für die Belieferung von ausländischen Rezepten setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung.
Wir beliefern keine österreichischen Rezepte bzw. liefern keine rezeptpflichtigen Arzneimittel nach Österreich.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Privatrezepte für bereits gelieferte rezeptfreie Arzneimittel nicht nachträglich quittiert werden können. Aus logistischen Gründen ist es uns nur direkt vor Versand möglich, die Rezepte zu quittieren.
Sie benötigen für jede Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten ein neues Rezept. Sogenannte "Dauerrezepte" können wir nicht einlösen. Sobald die auf dem Rezept verordneten Arzneimittel bzw. Packungsmengen abgegeben wurden, ist das Rezept nicht mehr für eine weitere Bestellung gültig.
Bei Privatrezepten ist eine Teilbelieferung des Rezeptes möglich. Wir geben Ihnen das Rezept bei der Auslieferung zurück und Sie können die übrigen Arzneimittel zu einem späteren Zeitpunkt bei uns bestellen oder das Rezept in einer anderen Apotheke vorlegen. Achten Sie aber immer darauf, dass die Gültigkeit des Privatrezeptes nach 3 Monaten endet.
Selbstverständlich können Sie bei Ihrer Bestellung auch für andere Personen Rezepte einreichen. Die Gesamt-Bestellung kann aber immer nur auf einen Namen lauten, da wir aus Sicherheitsgründen jede Email-Adresse immer nur einem Kunden zuordnen. Einzelrechnungen für Mitbesteller können wir leider nicht ausstellen. Bei Kassenrezepten erhalten Sie zusätzlich eine auf den jeweiligen Patienten ausgestellte Quittung.
Eventuell anfallende Zoll- und Einfuhrgebühren übernimmt der Besteller. Er beachtet und verantwortet auch die nationalen Einfuhrbestimmungen für die jeweiligen Produkte. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen des Empfängerlandes.
Auch wenn Sie selbst Arzt sind, muss uns ein gültiges Rezept vorliegen. Im Versandhandel ist es nicht möglich, zweifelsfrei zu erkennen, ob es sich beim Besteller um einen approbierten Arzt handelt. Eine Kopie oder ein Fax des Arztausweises an uns reicht leider nicht aus.
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